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Ein UN-Ausschuss hat Deutschland wegen des Umgangs mit der Causa Sarrazin gerügt.

© dpa

Kopftuchmädchen und biologische Bomben: Was Sarrazin und die NPD verbindet

Darf man Thilo Sarrazin mit Spitzenvertretern der NPD vergleichen? Es sind, jedenfalls bezogen auf ihre Äußerungen zu Türken, gewisse Ähnlichkeiten vorhanden. Höchste Zeit, dass die deutsche Justiz sensibler auf derlei Rhetorik reagiert.

Unsere Klartextredner. Sprechen aus, was ist, schon werden sie von der Gutmenschenmeute einen Kopf kürzer gemacht. Dabei sind die türkischen Probleme offenkundig. Große Teile sind weder integrationswillig noch integrationsfähig. Aggressiv und atavistisch sind sie. Also: keinen Zuzug mehr. Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben, durch eine höhere Geburtenrate. Heiraten sollten die besser im Ausland. Stattdessen werden ständig Bräute nachgeliefert. Ein Skandal, wie die Kopftuchmädchen produzieren. Wie die Tamilen. Die haben auch als billige Arbeitskräfte viele Kinder bekommen. Haben die biologische Bombe mitgebracht. So wie die Türken mit der Samenkanone nach Deutschland eingereist sind.

Noch mehr vom Gleichen? Es hat begonnen mit Thilo Sarrazin und endete mit Udo Pastörs. Gerafft und pointiert, aber mit eben diesen Worten und Aussagen. Zwei Männer, die wissen, wo die Probleme liegen, einer SPD, der andere NPD. Einer Ex-Finanzsenator, der andere Vizeparteivorsitzender. Der eine wollte angeblich Deutschland retten, vom anderen heißt es, er zerstöre die Demokratie. Der eine wurde als Sachbuchautor erfolgreich, der andere wegen Volksverhetzung verurteilt. Der eine machte Karriere in seiner Partei, die des anderen soll nun verboten werden.

Ist es rassistisch, Thilo Sarrazin mit Udo Pastörs zu vergleichen? Oder strafbar? Es sind, jedenfalls bezogen auf ihre Äußerungen zu Türken, gewisse Ähnlichkeiten vorhanden. Nichts anderes meint der UN-Antirassismus-Ausschuss, wenn er jetzt Deutschland dafür gerügt hat, seinen menschenrechtlichen Schutzpflichten im Fall Sarrazin nicht nachgekommen zu sein. Dessen Verfahren wegen Volksverhetzung wurde eingestellt. Eine Entscheidung, die juristisch vertretbar war. Die andere, ihn anzuklagen, wäre es allerdings ebenso gewesen.

Sarrazin schützte seine Partei, sein guter Ruf und das viele Geschwurbel, das seine Beleidigungen umgab, wenngleich sich natürlich auch Udo Pastörs darüber beschwerte, man habe seine Zitate aus dem Zusammenhang gerissen. Vielleicht wollte der eine auch nur etwas verstecken, was der andere bis zum Erbrechen hinausposaunt; man weiß es nicht, will es nicht wissen, und ausnahmsweise ist auch die Neugier gedämpft, hier weiter in die Zusammenhänge einzusteigen.

Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder von der CDU, hat für den Fall Sarrazin jetzt deutliche Worte gefunden: „Das dürfen wir auch nach deutschem Recht nicht zulassen. Wenn Gerichte das anders sehen, müssen wir nicht die Gerichte rügen, sondern das Gesetz verschärfen.“ Vielleicht ist das nicht nötig. Vielleicht reicht es schon, wenn die Justiz, wie es derzeit viele von ihr fordern, in solchen Dingen etwas sensibler würde.

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